Grüße alle zusammen,
ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher ob es hier reinpasst aber hier sind mit Sicherheit die meisten unterwegs, die mir weiterhelfen können.
Ich habe 2008 meinen LKW-Führerschein CE beim Bund gemacht. Da wurde uns gesagt und dass kann man auch auf dem Schein nachlesen, dass ich alle 5 Jahre zum Arzt soll, der mich dann auf meine Tauglichkeit hin überprüft.
Ich nutze den Schein nie aber ich möchte ihn auch nicht verfallen lassen, deshalb würde mich einmal interessieren ob ich mir den Arztbesuch so lange ersparen kann bis ich den Schein wirklich einmal benötige? Also sprich ob der solange ruht oder stillgelegt ist?!
Des musst du mit deiner Führerscheinstelle klären ich glaub die regeln das alle anders. Ich hab ihn nach 7 JAhren verlängern lassenw eil er bei uns nach 8 Jahren verfällt. So richtig gesetzlich gibts da glaub ich noch nix
_________________ Gruß, der Bärtige
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Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
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Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D
Danke dir Bart. Ich habe jetzt mal mit meiner zuständigen Führerscheinstelle gesprochen. Der Führerschein der Klasse CE ruht, bis ich denen die gewünschten Attests von den Ärzten vorlege. Es kann allerdings sein, wenn ich zu lange warte Beispielsweise 10 Jahre, dass ich erneut eine theoretische und auch praktische Prüfung absolvieren müsste. Aber das liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
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Verfasst am: 14.11.2013 10:04:27 Titel:
Hallo,
ich habe meinen CE bei der BW vor .... 20 Jahren gemacht und ihn auf Zivil umschreiben lassen. Hab grad mal geschaut der ist noch bis 2019 gültig. Nach meinem Kenntnisstand ist der erstmal uneingeschränkt gültig bis zum 50. Lebensjahr. Dann muß man sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen.
Hallo Marcel,
wenn Du den CE-Schein 2008 gemacht hast, musst Du auf alle Fälle alle 5 Jahre verlängern lassen (mich trifft das auch, ich habe den CE-Schein 2002 gemacht).
Dazu brauchst Du ein augenärztliches und ein ärztliches Attest. Am einfachsten und billigsten geht das bei einem Arzt der Berufsgenossenschaften (Amtsarzt, Betriebsarzt).
Kosten beim normalen Arzt (Augenarzt und allgemein) ca. 140 EUR, beim Amtsarzt 70 EUR.
Da werden getestet die Sehschärfe, Blickfeld, Reaktion, Gehör, allgemeine Verfassung. Eigentlich ein Kinderspiel. Mit den Attesten und zwei Passfotos beantragst Du dann bei der Führerscheinstelle die Verlängerung. Es gibt einen neuen Führerschein, der dann wieder 5 Jahre gültig ist.
ACHTUNG! Versäumst Du die 5-Jahes-Frist, ist der CE-Schein automatisch weg! Da verstehen die keinen Spass! Mir schickt die Zulassungsstelle immer 3 Monate vorher eine Erinnerung, das die Verlängerung ansteht. Bis jetzt habe ich den Spass 2 mal gemacht.
@ Mathias; nutzt du den Schein burufstechnisch? Ich brauche den nicht für meinen Beruf, habe ihn nur damals über den Bund machen dürfen und auch ins Zivile umgeschrieben.
@ Jörg; die Neuerung gibt es erst seit 2008. Alle die den Schein vorher gemacht haben, müssen erst ab dem 50. Lebensjahr das Attest machen.
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Verfasst am: 14.11.2013 16:50:21 Titel:
kat i hat folgendes geschrieben:
...
wenn Du den CE-Schein 2008 gemacht hast, musst Du auf alle Fälle alle 5 Jahre verlängern lassen (mich trifft das auch, ich habe den CE-Schein 2002 gemacht)....
Verlängern muss man nur wenn man ihn auch nutzen möchte.
Andernfalls ruht die Fahrerlaubnis, bis erneut die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.
Wenn man mit abgelaufenem Führerschein fährt und erwicht wird ist das fahren ohne Fahrerlaubnis...mit den entsprechenden Konsequenzen.
wer mit dem alten dreier dann noch die 18,75 to ziehen will (also die abgespeckte Version vom LKW) muss auch ab dem 50. Lebensjahr zum Arzt, Bescheinigung holen.
_________________ Sex ist geil - aber bist du schon mal einen Unimog gefahren ?
Jeep - einst gebaut für den Krieg, heut für den Krieg auf Deutschlands Strassen
Okay mir wurde damals vom Fahrlehrer gesagt, dass diese Neuerung erst ab 2008 ist. Vorher galten die bis zum 50. Geburtstag. So war meine Information jedenfals. Aber da lag wohl der liebe Fahrlehrer falsch.
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Verfasst am: 15.11.2013 11:08:18 Titel:
granyi6 hat folgendes geschrieben:
wer mit dem alten dreier dann noch die 18,75 to ziehen will (also die abgespeckte Version vom LKW) muss auch ab dem 50. Lebensjahr zum Arzt, Bescheinigung holen.
Wo findet man bitte zu dieser Aussage die entsprechenden Grundlagen?
Ich wäre für einen Tipp dankbar
_________________ In diesem Sinne
Georg
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bekennender I-Phone- und Facebook-Verweigerer
@ Mathias; nutzt du den Schein burufstechnisch? Ich brauche den nicht für meinen Beruf, habe ihn nur damals über den Bund machen dürfen und auch ins Zivile umgeschrieben.
@ Jörg; die Neuerung gibt es erst seit 2008. Alle die den Schein vorher gemacht haben, müssen erst ab dem 50. Lebensjahr das Attest machen.
Nein, das stimmt so nicht. Ich habe den Schein im August 2002 gemacht. Momentan ist er gültig bis 2017 - nein, ich bin noch nicht 50.
2008 gab es die Neuerung, das Berufskraftfahrer ihre Sicherheits- und Sonstwas-Schulungen machen müssen, um den Schein nicht zu verlieren. Das ist als reiner Privatfahrer egal, da muss man nur alle 5 Jahre Atteste vorlegen und verlängern.
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Verfasst am: 18.11.2013 17:37:31 Titel:
Was wir Berufs-Lastwagenfahrer zu den Gesundheitsprüfungen alle 5 Jahre noch bringen müssen ist der Nachweis der Schulung bei einer Fahrschule. 5 Module mit je 7 Std. und ca. 100€ Kosten / Modul. Macht ca. 500 € plus Gesundheitsprüfung ca.200 € plus Gebühren für Führerschein und Fahrerkarte. Alle 5 Jahre wieder. Nur um zur Arbeit gehen zu dürfen und der Tätigkeit Gütertransport nachzugehen. Aber Fahrer werden ja ausgesprochen gut bezahlt
Für den Privat-LKW Fahrer genügt alle 5 Jahre der Gang zum Doc.