_________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Mit dabei seit Ende 2020 Wohnort: Rettenbach Status: Urlaub
Fahrzeuge
1. Isuzu D-Max 1 3.0D A 2. Ssangyong Rexton W 2.0 A 3. Wolga M21 4. Tatra 603 5. Shiguli 2101 6. Barkas B1000 7. BMW K100 8. Simson SR50
Verfasst am: 26.01.2024 12:58:00 Titel:
Eine interessante Diskussion. – Auch ich habe da nichts verlässliches gefunden, vor allem keine Primärquelle.
WENN da was dran wäre, wäre es ein Beispiel mehr für die Ahnungslosigkeit der Gesetzesfabrikanten: Was für ein Irrsinn, funktionstüchtige Gebrauchsgüter aus dem Kreislauf zu nehmen, so dass sie durch (energieaufwendig) neu zu produzierende ersetzt werden müssen. – Herr, wirf Hirn ...
Hat jemand rausgefunden, wo diese Gerüchte ihren Anfang nahmen?
_________________ Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
@ReiseRex - würde Dich auch hart treffen - könntest Du gleich Deinen gesamten Fuhrpark verschrotten!
Gibt heutzutage genug Interessierte Kreise die versuchen das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen des freien, demokratischen Rechtsstaates zu erschüttern.
Aber hierauf ist meines Wissens noch nicht einmal die Bild angesprungen.
Die jeweils angesprochenen Punkte finden sich im Anhang.
Bei Zwischengas kam der Link zum Gesetztesentwurf.
Danke! - Na, dass ist doch mal eine ordentliche Quelle; allerdings muss ich mir das mal wirklich komplett durchlesen ...
Und: Ach, das hatte ich bei den Zwischengas-Leuten doch tatsächlich überlesen. Asche auf mein Haupt.
Was bei der ganzen Sache dennoch praxisfern ist:
Es geht ja nicht nur um die Extremfälle wie den erwähnten 300SL Flügeltürer. – Als Maßgabe wird offenbar bei der Entscheidung "wegschmeißen oder weiternutzen" die Anerkennung des Gefährts als "erhaltenswertes Zeitzeugnis" herangezogen, also (im Fall Deutschland) die Zuteilung eines H-Kennzeichens. – Das beißt sich mit der pauschalen Einstufung eines über 15 Jahre alten Fahrzeugs als "Abfall" schon insofern, dass erstens die über 15-jährigen, aber noch unter 30-jährigen Autos dann ausnahmslos zu entsorgen wären. Sie hätten also gar keine Chance mehr, die H-fähigen 30 zu erreichen.
Zweitens befinden sich auch viele im Alltag genutzten über 15-jährige durchaus in einem Zustand, der weit entfernt ist von "Abfall". Wer kam denn auf diesen glorreichen Grenzwert?
Drittens gibt es Autos, auch über 30-jährige, die etwa aufgrund von Umbauten nicht mehr "original" sind und daher nicht H-fähig – die aber dennoch erhaltenswert sind. Da reicht in vielen Fällen schon der Anbau von anderen Reifen (etwa Gürtelreifen auf anderen Felgen, wenn etwa die Original-Diagonalbereifung nicht mehr produziert wird); sowas wie ein geändertes Fahrwerk wird auch meist als H-Hindernis gesehen – allenfalls als "zeittypischer Umbau" akzeptiert. Und praktisch immer wird der Wechsel der Fahrzeugart der H-Zulassung im Weg stehen: etwa die Umschlüsselung eines "Lkw geschl. Kasten" in ein "Campingfahrzeug" ... Die schönen alten Sternen-Magirus, die Mercedes-Kurzhauber, die Camping-"Lapplander" etc. müssten also alle weg; denn auch wenn viele davon mit H herumfahren: eigentlich dürften sie das gar nicht ...
Na, man wird sehen, wie sich das, was davon letztlich durchgeht, in der Praxis darstellt. Man kann hoffen, dass es nicht so schnell gegessen wird, wie es gekotzt wird. ;-)
PS: Wäre mal ganz interessant, wer von den hier Aktiven ein Auto hat, das über 15 Jahre alt ist, aber noch unter 30 - oder aber über 30, aber nicht mit H-Nummer versehen ... Könnte man da eine Umfrage machen?
_________________ Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
Zuletzt bearbeitet von ReiseRex am 26.01.2024 15:06, insgesamt einmal bearbeitet
Mit dabei seit Ende 2020 Wohnort: Rettenbach Status: Urlaub
Fahrzeuge
1. Isuzu D-Max 1 3.0D A 2. Ssangyong Rexton W 2.0 A 3. Wolga M21 4. Tatra 603 5. Shiguli 2101 6. Barkas B1000 7. BMW K100 8. Simson SR50
Verfasst am: 26.01.2024 14:11:41 Titel:
Freilich.
Aber gerade die Diskrepanz zwischen "über 15 = Abfall" und "über 30 = potenziell erhaltungswürdig" verurteilt ja alles dazwischen zum "Standzeug".
Ich kenne mehrere im Prinzip "grüne" Reisende, die im Alltag aus wirklich ernst gemeinten Umweltschutz-Erwägungen heraus als Alltagsauto irgendeinen "umweltfreundlichen" modernen Rollcomputer benutzen, aber dennoch ein "stinkiges" Reisefahrzeug besitzen, das nur zu diesem Zweck verwendet wird; eben weil der Rollcomputer nicht wirklich (fern)reisetauglich ist ... Das ist dann also den größeren Teil des Jahres auch so ein "vegetierendes Stehzeug". Sollen diese Stehzeuge auch alle weg? Oder sollen sie im Alltag genutzt werden, damit sie nicht als Stehzeug eingestuft werden?
Das Ganze ist doch von Grund auf falsch gedacht – und/oder zutiefst unehrlich ... In Wahrheit geht es doch darum, Gebrauchsgegenstände vorzeitig durch neue ersetzen zu müssen, womit ganz sicher dem (vorgeschobenen) Umweltgedanken am allerwenigsten gedient ist ... Siehe "Verschrottungsprämie" ...
_________________ Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
Zuletzt bearbeitet von ReiseRex am 26.01.2024 15:15, insgesamt einmal bearbeitet
Mit dabei seit Ende 2020 Wohnort: Rettenbach Status: Urlaub
Fahrzeuge
1. Isuzu D-Max 1 3.0D A 2. Ssangyong Rexton W 2.0 A 3. Wolga M21 4. Tatra 603 5. Shiguli 2101 6. Barkas B1000 7. BMW K100 8. Simson SR50
Verfasst am: 26.01.2024 14:18:46 Titel:
Hmm. Na, ich hab auch so ein "nicht fahrbereites" Auto, eigentlich sind mehrere in meiner Liste gerade nicht in Betrieb - und zumindest einige der in Anhang 1 gelisteten Kriterien für "Nichtreparierbarkeit" sind erfüllt. Beispielsweise, weil sie sich in Restaurierung befinden oder in der "Warteschleife" auf eine solche. Ich würde mich sehr dagegen wehren, die als Abfall zu betrachten.
_________________ Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Verschollen
Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI
Verfasst am: 26.01.2024 14:29:37 Titel:
Da wird dann interessant,wer die technische Bewertung durchführt:
"Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt,
um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde,
um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten,
in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde."
Da mein Prüfer eine große Standzeugsammlung vorhält,
sehe ich das erstmal gelassen.
Bereits in Anhang 1 Teil A - also im ersten Anhang gleich zu Anfang - finden sich diverse Kriterien, die eine Zwangsverschrottung eines Fahrzeugs, dass ein Liebhaber wieder aufbauen möchte, rechtfertigen.
Muss gerade an "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" denken.
Wenn ich einen durchgerosteten Patrol in seine Einzelteile zerlege, um ihn, weil durchgerostet, zu schweißen etc. und im falschen Moment ein falscher Behördenmitarbeiter vorbeikommt.....
Sorry, aber mir fehlt der Glaube daran, dass alle eventuell von Behördenseite mit dieser Verordnung befassten Beamten/Sachbearbeiter etc. die Texte am Ende zu Gunsten des Autoliebhabers auslegen werden.
Weiter braucht man meiner Ansicht nach gar nicht lesen, um dieses Gesetz abzulehnen.
Die Zielsetzung des Gesetzes bzw. der Verordnung, den "europäischen Fußabdruck" aufgrund des Exports von Altfahrzeugen zu reduzieren, erledigt sich sowieso von selbst. Zumindest die Afrikaner wollen die rollenden Computer gar nicht mehr haben.