Hallo,
diese Zulassungsform heißt dann zugmaschine, allgemein (Schl.Nr. 8700) bzw.land-oder forstwirtschaftliche zugmaschine (8710/20). Das Ganze ist steuerlich interresant, versichert wird
normalerweise als LKW. In Prospekten wurde diese Zulassungsform wahlweise angeboten. Mit originalem Fahrzeugbrief sollte eine solche Zulassung kein Problem sein,
daß ein TÜV-Mann aber "einfach so" ein vorhandens Fahrzeug umträgt, glaube ich nicht. Die Wildkatze erfüllt die entsprechenden Vorschriften gerade so und mit viel Rechnerei.
2500kg Anhängelast (bis 25kmh) sind bei einem so kleinen Auto ziemlich heftig, die Länge der Ladefläche passt auch nur knapp.
Der Nebenantrieb sitzt hinten am Verteilergetriebe auf der Hauptwelle des Schaltgetriebes. SG und VG sind ja "am Stück".