Hallo ich bin neu hier , ich heisse Björn bin 27 Jahre alt und komme aus Osnabrück und bin seit knapp 4 Monaten im Besitz eines Honda HRV Sport Bj 2002 , ist zwar kein richtiger Geländewagen aber um damit zügig durch die Stadt zu kommen und mal über nen Feldweg zu fahren reicht er völlig aus......
Habe auf Ebay einen Frontbügel für mein Auto gekauft und ich glaube das ich damit Mist gebaut habe .........
Habe mich auf die Aussage des Verkäufers verlassen das ich das teil eingetragen kriege da es ja neuerdings teilweise wieder möglich ist , wie mir auch der Tüv bei uns bestätigte
Der Verkäufer bescheinigte mir per Mail das er das Teil definitiv anfang des Jahres beim Tüv eingetragen bekommen hatte.....
Ich war heute bei der Gtü und der schaute sich das Teilegutachten an und sagte das er es mir einträgt mit der Bergündung das mein Fahrzeug Bj 2002 ist und der Bügel auch vor 2007 gebaut wurde und das Teilgutachten von 2002 wäre und somit noch gültigkeit hätte , hat der jetzt keine Ahnung oder was....... bin jetzt etwas verwirt eigentlich ist das doch mit dem Teilegutachten nicht mehr möglich und der Eintrag wäre nicht legal
Kann mir da jeand helfen bin jetzt unentschlossen , der Verkäufer würde den Artikel zurücknehmen wenn ich ihm die ebay gebühren erstatte.......
wäre schön wenn mir einer dazu ne klipp und klar antwort geben könnte danke schonmal
Ja, Nein, doch, oder , wenn - da gibt es endlose Diskussionen zum Thema mit mindestens 10000 endgültigen und Bestandsfesten Aussagen.
Ich seh das ganz einfach. Ein amtlich bestätigter Prüfer mit korrekt amtlich ausgestatteten Befugnissen und auch amtlich zugestandenem Ermessensspielraum wird Abnahmen genau so vornehmen wie es der Prüfer verantworten kann.
Und das ist für mich verbindlich und rechtens.
Wenn mann (ich) mich nicht an sowas halten kann - dann kann ich gleich zu Legoland gehen, mit nen Kinderstempel holen und meine Abnahmen selbst stempeln
_________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
Also rein theeoretisch wäre es dann ja ne einzelabnahme nach dem Ermessen des Prüfers , so nennt sich das glaube ich !
Auf der Hauptseite von Cobra steht nämlich, das Teilegutachten ab 2007 bestandlos sind , das heisst das mein Teilegutachten von 2002 auch fritten ist.
Mann kann es so sehen oder so ........ habe jetzt aber keinen Bock drauf , das mir dieser Prüfer das Ding jetzt einträgt und in nem halben Jahr sagt dann wieder ein anderer Prüfer beim Tüv das die eintragung bestandslos ist und ich das Teil wieder abbauen darf ......
Ich hab dem Verkäufer jetzt die Ebay gebühren erstattet und fertig ist ..... kaufe mir dafür lieber n paar schöne Räder für das Auto......