Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Login:    

Offroad Wiki

Wiki-Artikel

Arbeitsscheinwerfer

19801 Aufrufe insgesamt, zuletzt bearbeitet am 21.12.2011 20:03 Uhr

Artikel bearbeiten
§ 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten ( Absatz 7)

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Bedeutet: Zusatzscheinwerfer, die nur Offroad verwendet werden, benötigen kein E-Prüfzeichen. Sie dürfen aber auch nicht zusammen mit den regulären Scheinwerfern geschaltet werden.

Optionen für diesen Artikel

Auch zu finden unter Zusatzscheinwerfer
Blauer Link führt zu einem Wiki-Artikel. Grüner Link führt zu einer externen Webseite oder Mailadresse.