aus gegebenen Anlaß bitten wir alle Teilnehmer sich das Reglement, die Sicherheitshinweise und den Zeitplan sowie alle weiteren Infos auf www.baja300-mitteldeutschland.de sehr genau ansehen und sich zu verinnerlichen.
Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Viel Spaß bei den Vorbereitungen
4x4CL
Zuletzt bearbeitet von 4x4CL am 03.11.2012 19:55, insgesamt 3-mal bearbeitet
Da werd' ich doch glatt mal ein Lob für die Orga los: Gut gemacht, es sind wirklich alle Infos (bis auf die zu fahrenden Kilometer pro Tag) auf der Seite!
Vielleicht hatten wir das mit dem Wissen bzgl. der 300 Meilen irgendwie vorrausgesetzt.
Vielleicht auch schon unsere Betriebsblindheit...
Iss aber Beides nicht so schlimm.
5.2 Dokumentenabnahme
Im Rahmen der Dokumentenabnahme werden die Daten der Nennung mit den Angaben in den Originaldokumenten abgeglichen. Hierfür müssen sich alle aktiven Teilnehmer persönlich im ORGA-Büro einfinden und folgende Originalunterlagen vorlegen:
•Führerschein
•KFZ-Zulassung/Vollmacht des Eigentümers bei abweichendem Halter
•Personalausweis oder Reisepass (Fahrer und alle Beifahrer)
•Nennbestätigung
•bei außerhalb Deutschlands zugelassenen Fahrzeugen Versicherungsnachweis/Grüne-Karte
...und hat diesen Thread vor 5374 Tagen gestartet!
Verfasst am: 09.05.2012 18:55:35 Titel:
Shenken hat folgendes geschrieben:
...Was ist z.b. wenn ich Eigentümer des Fahrzeuges bin und es auf ein Familienmitglied zugelassen ist??
Shenken hat folgendes geschrieben:
...ICH BIN EIGENTÜMER
meine Mutter ist
VERSICHERUNGSNEHMER
dafür gibt es keine Vorlage...
Da steht:
Erklärung des Fahrzeugeigentümers
nicht Erklärung des Versicherungsnehmers
Was soll ich da jetzt machen??
mmhhhh... Du bist Eigentümer des KFZs, auf ein anderes Familienmitglied ist es zugelassen, Deine Mutter ist VERSICHERUNGSNEHMER
Eine sehr interessante Konstellation. Wie habt Ihr das geregelt?
Naja, zuerst solltest Du mal klären, wer in der Zulassung als Halter steht...
Wenn Du in der Zulassung als Halter stehst, ist ja Alles iO. Ansonsten brauchst Du vom dem, der in der Zulassung steht und dem Eigentümer die entsprechende Erklärung.
Gruß
4x4CL
Zuletzt bearbeitet von 4x4CL am 09.05.2012 21:45, insgesamt einmal bearbeitet
Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Übersee Status: Verschollen
Fahrzeuge
1. ...im moment keine
Verfasst am: 09.05.2012 19:19:45 Titel:
Also langsam...
davon rede ich die ganze zeit...
ICH EIGENTÜMER ( Kaufvertrag, KFZ Steuer u.s.w. )
MUTTER VERSICHERUNGSNEHMER ( Steht im Schein, da auf Sie Zugelassen wegen Prozente )
warum soll meine Mutter einen Zettel unterschreiben das Sie als Fahrzeugeigentümer ( weil ich bin EIGENTÜMER )mir erlaubt mit dem Auto zu fahren das eh mir gehört??
Aber mir langsam egal, die Soll den Zettel unterschreiben auch wenn es rechtlich und sachlich nicht stimmt...
Eigentümer ist, wer im Kfz-Brief steht. Halter ist, wer im Fahrzeugschein steht. Im Zweifel müssen beide zustimmen, dass das Auto für Rennen verwendet werden darf. Der Halter schon deshalb, weil die Kfz-Haftpflicht Schäden bei Rennveranstaltungen i.d.R. nicht deckt.
Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Übersee Status: Verschollen
Fahrzeuge
1. ...im moment keine
Verfasst am: 09.05.2012 19:44:46 Titel:
Stimmt auch nicht... sag mal..
Ein KFZ Brief bzw Eintragung im Brief ist rechtlich kein Eigentumsnachweis....
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
m Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.
ich sehe schon, ein Abendfüllendes Thema.....
da ich die ZULASSUNG nur für fahrten auf öffentlichen Straßen brauche, bräuchte ich keine Einwilligung meiner Mutter, da die Versicherung bei Motorsportveranstaltungen so und so nicht greift...
Ich bräuchte nur diese Einwilligung wenn meine Mutter auch Eigentümer des Fahrzeuges ist....
...und hat diesen Thread vor 5374 Tagen gestartet!
Verfasst am: 09.05.2012 20:19:14 Titel:
Shenken hat folgendes geschrieben:
...
ICH EIGENTÜMER ( Kaufvertrag, KFZ Steuer u.s.w. )
MUTTER VERSICHERUNGSNEHMER ( Steht im Schein, da auf Sie Zugelassen wegen Prozente )
...
Hi,
wie Ihr dies in Eurem Innenverhältnis regelt, ist im Außenverhältnis egal.
Wenn ich Deine Infos richtig interpretiere (und ich bin weder Richter noch Anwalt), hast Du das KFZ gekauft, bist Eigentümer und zahlst die Steuern. Auf Deine Mutter ist das KFZ zugelassen, sie ist also der Halter. Über Deine Mutter läuft auch die Versicherung, egal wer diese von Euch bezahlt.
Also muß Deine Mutter und auch Du die Erklärung unterschreiben.