gibt es eine KFZ-Versicherung, die ein KFZ zeitweise für eine Marokko-Reise volkaskoversichert ? Meine Versicherung (sonst Vollkasko) hat mir zwar die grüne Versicherungskarte gegeben, die deckt aber nur die Haftpflichtversicherung ab. Ich hatte zwar über die Internetseite von Toms Fahzeugtechnik einen Kontakt zu einer Versicherungsagentur. Die versichern aber nur KFZ mit Wohnmobilzulassung weltweit. Die hat mein Patrol natürlich nicht. Hat jemand von euch da Erfahrung ? Vielen Dank.
Ansonsten hilft nur bei der eigenen Versicherung schriftlichen Antrag stellen, mit genauer Reiseroute und Zeitraum. So hab ich z.B. bei meiner Versicherung die volle Deckung, im Umfang meines Versicherungsvertrags bekommen (für Marokko). Allerdings bin ich bei dem Laden auch schon seit 20 Jahren Kunde.
Denke mal kaum das sich da ne versicherung drauf einlässt. ganz doof sind die ja auch nicht. die wissen genau was ein Patrol in der wüste macht :)
Also in det CH gibt es sowas nicht.
na wer sagt das denn ;-)
klar gibt es das. zb bei der winterthur axa, wenn du regulaer und schon immer
ne vollkasko hast, ist die auch in nordafrika gueltig also marokko explizit hatte ich nicht
angefragt, aber tunesien wurde mir zugesichert ! Marokko sollte da auch dabei sein.
Geltungsbereich
(siehe auch grau gekennzeichnete Länder in der Karte
auf Seite 16)
1 Die Versicherungen gelten in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan.
Der Geltungsbereich der Mobilitätsversicherung ist
unter D 1.2 aufgeführt.
2 Ist der Halter bei den Schweizer Behörden ins Ausland
abgemeldet und/oder verlegt er seinen Wohnsitz ins
Ausland (das Fürstentum Liechtenstein ist in beiden
Fällen ausgenommen) oder immatrikuliert er das Fahrzeug im Ausland, erlischt der Versicherungsschutz
spätestens am Ende des Versicherungsjahrs. Auf
Wunsch des Versicherungsnehmers wird der Vertrag
auch vorher aufgehoben, frühestens jedoch auf den
Zeitpunkt der Hinterlegung der bisherigen Kontrollschilder.
also gilt ganz klar, das der volle versicherungsschutz gilt.