Wie gesagt: Abgaswerte für Pkw wird meiner nicht schaffen.
Soweit mir bekannt, will der Hersteller meines PU im nächsten Jahr sogar den Motor kastrieren, damit er hier zugelassen werden darf.
Ob's stimmt ?? Hoffe nicht.
Was ich damit sagen wollte ist: Es steht nicht PKW und nicht LKW im Brief.
Vielleicht ist das der Weg aus der Geschichte raus.
Aber ich denke Fahrzeug zur Personenbeförderung ist gleichzusetzen mit Personenkraftwagen - da kenne ich mich aber nicht aus.
Was wichtig ist, ist dass es weiterhin als Geländefahrzeug zugelassen ist - wegen zB AHK und so.
Wenn da nur PKW steht würde man sich ins Knie schießen.