bei dem beitrag geht es um gespanne ÜBER 7,49t !
wenn das zugfahrzeug 5t wiegt und der trailer 2t ist
das zuggesamtgewicht unter 7,49t und damit grift die
regelung nicht...............
in seinem vorgetragen text steht auch nichts anderes drinn.
dennnurdie tatsache das ich eine AHK montiert habe setzt
nicht vorraus das ich auch einen anhänger fahre.sie kann
auch,wie beschrieben,zum transport eines fahrradträgers
dienen................
Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Wien Status: Urlaub
Verfasst am: 20.12.2024 15:07:38 Titel:
Die 7,5t Grenze steht aber nirgendwo.. also WoMo = SonderKfz, von mir aus M1 unabhängig vom HzGG. Und wenn irgendwer wegen des nicht beladenen Anhängers N2 argumentieren will, wären wir bei 3,5t (oder bei N3 bei 12t)
Jetzt noch Cola und Popcorn und der Abend ist gerettet ;)
Häufige Fragen und Antworten
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verzeichnet derzeit eine hohe Anzahl von Anfragen zur Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilen. Um hier Klarheit zu schaffen, werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verzeichnet derzeit eine hohe Anzahl von Anfragen zur Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilen. Um hier Klarheit zu schaffen, werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Wann ist ein Fahrtenschreiber erforderlich?
Ein Fahrtenschreiber ist für Wohnmobile mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von über 7,5 t vorgeschrieben, wenn diese der Güterbeförderung dienen. Dies ist der Fall, wenn:
Ein Anhänger gezogen wird (Wohnmobilkombination).
Das Wohnmobil über eine spezielle Ladevorrichtung für Güter (z. B. Pferde, Autos, Motorräder) verfügt.
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht
Wohnmobile mit einer Anhängerkupplung, aber ohne Anhänger und ohne spezielle Ladevorrichtung benötigen keinen Fahrtenschreiber.
Für Wohnmobile mit einer Befestigungsmöglichkeit für Fahrräder o.ä., aber ohne Anhänger und ohne spezielle Ladevorrichtung wird das Fehlen eines Fahrtenschreibers vom BALM nicht geahndet.
Bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t zHM ist kein Fahrtenschreiber erforderlich.
Sonderregelung für gewerbliche Gütertransporte
Bei Wohnmobilen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen, gilt die Fahrtenschreiberpflicht bereits ab einer zHM von mehr als 3,5 t (z. B. bei der professionellen Beförderung von Rennwagen).
Fahrerkarte
Fahrer von Wohnmobilen die der nichtgewerblichen Güterbeförderung dienen und eine zHM von über 7,5 t haben, benötigen eine Fahrerkarte, die bei der zuständigen Landesbehörde erhältlich ist. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Sie auf der Webseite des KBA.