Moin, Servus und Hallo,
ich bin mal nicht in Sachen Nissan unterwegs. Mein guter Bekannter benötigt ein sogenanntes COC Datenblatt zur Übertragung der Daten in deutsche Papiere zur Zulassung seines Toyota HZJ 79 Baujahr 2005. Es handelt sich um ein Mitbringsel aus seiner 2 jährigen Zeit in Australien.
Ich bin völlig ahnungslos und dankbar für jede Info, jeden link und jeden Gedanken dazu.
Gruß Sebastian
_________________ Wenn wir sterben sollen wir in Frieden ruhen,
aber warum können wir nicht in Frieden leben?
Da dürfte er wohl lange danach suchen weil es das vermutlich gar nicht gibt.
Erste Anlaufstelle sollte wohl Toyota Europe sein, denn in D gab afaik es das Auto nie offiziell.
Aber ein Prüfer der was kann kriegt das auch per Einzelabnahme hin, ganz ohne Datenblatt.
_________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Verfasst am: 02.05.2021 18:39:49 Titel:
Servus Sebastian,
für dieses Auto gibt und gab es kein CoC (EU-Übereinstimmungserklärung), diese Fahrzeuge wurden alle mit entsprechendem Umbauten zur Einhaltung der Abgasgrenzen per Einzelzulassung in Deutschland zum Laufen gebracht.
_________________ Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Als Umzugsgut fällt der ganze Abgaskram weg!
Dafür darf das Fahrzeug dann für einen nicht unerheblichen Zeitraum nicht verkauft werden.
In allen Möglichen Foren komm dieser Spruch, das mit nicht verkaufen ist neu in Verbindung mit der Zulassung, zollrechtlich ein Jahr.
Bisher konnte noch keiner eine rechtlcihe Grundlage für die Aussage für die Aussage Vereinfachungen bei der Zulssung bringen. Da der gute "Scap" ja sonst auch überall reingrätscht wird Er ja wohl was parat haben.
Als Umzugsgut fällt der ganze Abgaskram weg!
Dafür darf das Fahrzeug dann für einen nicht unerheblichen Zeitraum nicht verkauft werden.
In allen Möglichen Foren komm dieser Spruch, das mit nicht verkaufen ist neu in Verbindung mit der Zulassung, zollrechtlich ein Jahr.
Bisher konnte noch keiner eine rechtlcihe Grundlage für die Aussage für die Aussage Vereinfachungen bei der Zulssung bringen. Da der gute "Scap" ja sonst auch überall reingrätscht wird Er ja wohl was parat haben.
Nur weil du oder ein paar andere Dummies unfähig sind, sich die passenden Bestimmungen herauszusuchen, gibt es die natürlich nicht.
Eine Sekunde Suchzeit mit den Suchbegriffen "zulassungs von kfz aus umzugsgut zoll" ergibt schon das passende Ergebnis, wo an erster Stelle dieser Link steht.
Aber der TÜV Süd hat natürlich auch keine Ahnung ...
_________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
Mit dabei seit Ende 2019 Wohnort: Solingen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1999 Tagen gestartet!
Fahrzeuge
1. 1995 BMW 320i 2. 2000 Harley Davidson Dyna TC88 3. 1992 Jeep Chrokee XJ Limited HO
Verfasst am: 08.05.2021 13:08:51 Titel:
Der Toyota ist seit 2017 bereits hier und hat noch die australischen Kennzeichen drauf. Ich habe noch nicht in Erfahrung bringen können ob der Wagen Down under auf ihn zugelassen war und wie er ihn importiert hat.
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aber warum können wir nicht in Frieden leben?
Moin, Servus und Hallo,
ich bin mal nicht in Sachen Nissan unterwegs. Mein guter Bekannter benötigt ein sogenanntes COC Datenblatt zur Übertragung der Daten in deutsche Papiere zur Zulassung seines Toyota HZJ 79 Baujahr 2005. Es handelt sich um ein Mitbringsel aus seiner 2 jährigen Zeit in Australien.
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Gruß Sebastian
Am besten dein Kumpel schreibt Toyota Deutschland (Toyota-Allee 2, 50858 Köln) an und lässt sich ein Datenblatt zuschicken.
Für Umzugsgut sollte das für die Erstellung eines neuen Briefs reichen.
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Wenn das mit dem Umzugsgut nicht klappt und das Fahrzeug nicht als Teileträger enden soll dann wäre wohl eine Umrüstung auf die im Jahr den Erstzulassung vorgeschriebenen Zustand (ggf. z.B. Leuchtweitenregulierung, Wegfahrsperre, Abgasnorm, Linkslenker Leuchten etc.) nötig. Da führt an den Gutachten der einschlägigen HZJ - Spezialisten (Toms, Extrem etc.) kaum ein Weg vorbei.
_________________ Hell is empty and the devils are here
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland, davor Vorarlberg Status: Verschollen
Fahrzeuge
1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a
Verfasst am: 10.05.2021 18:12:20 Titel:
das mit Toyota Deutschland ist reines Wunschdenken. Vergiss es.
Die haben das nicht mal hinbekommen für meinen 07-er Hilux ein deutsches Datenblatt zu erstellen/ rauszusuchen. Das hat dann die Dekra erledigt. War auch Umzugsgut aus Österreich.
Gruss
Steffen
_________________ Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.
Der Toyota ist seit 2017 bereits hier und hat noch die australischen Kennzeichen drauf. Ich habe noch nicht in Erfahrung bringen können ob der Wagen Down under auf ihn zugelassen war und wie er ihn importiert hat.
Tja, dann hat er die A-Karte, weil das mit dem Umzugsgut längst vorbei ist. Es sei denn er ist noch oder war bis vor kurzem Angehöriger ausländischer Streitkräfte, stationiert in Deutschland.
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