... dann müßte er ja eigentlich steuerlich günstiger geworden sein, durch die auflastung ?!?!? oder verstehe ich was falsch ?
by-the-way : hat jemand noch originale HA-federn rumliegen oder evtl. einen günstigen tieferlegungssatz ? schade, denn bei Ebay war bis letzte woche einer drin; für schlappe 50.- Euronen.
gruß
p.s.: wenn ihr wollt, kann ich ja den alten Kfz-brief einscannen um zu zeigen, was für ein wirr-warr ( mit zusätzlichen eintragungen / ausstreichungen ... ) dort gemacht wurde.
_________________ Ich hab`Spaß, denn ich fahr GAS !!!!
Und den Spaß habe ich, wenn die Mundwinkel beim Bezahlen an der Tanke nach oben gehen; 0,76 Euro / Liter !
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
Verfasst am: 15.11.2009 20:57:40 Titel:
"Normal" müsste man den aber auf 2795 Kg ablasten können, ohne die Federn auszubauen .....
Außer der 2800 Kg Grenze gibt es noch die 2500 Kg Grenze ......
und die ist völlig bekloppt ......
mein Terrano II Kurz 2,4 Benziner von 2001 mit 116 PS und 1705 Kg Leergewicht schafft eigentlich "nur" die Euro-2 Norm ....... deshalb wird das Gesamtgewicht (serienmäßig) auf "unnatürliche"* 2505 Kg gesetzt .......
über 2500 Kg ist die Norm etwas lockerer und er erreicht deshalb die Euro-3 Norm .....
der Staaat will sch aber nicht beschei..... lassen und versteuert ihn dashalb nach Euro-2 Norm
*"unnatürliche"* 2505 Kg ...... weil .... wie bekomme ich 800 Kg Zuladung in den kurzen Terrano
Und nun kommt es: ... der "lange" Terrano II Benziner schafft auf Grund seines höheren Leergewichtes in der tatsächlichen Abgasprüfung nur eine Normstufe weniger als der 2-Türer .......
Euro-2 wird zu steuerlichen Euro-1 ......
Und der alte Benziner mit 125 PS liegt jeweil noch um eine Stufe darunter ......
hier hat der "Lange" aber steuerlich Euro-0 und der "Kurze" steuerlich Euro-1 ......
und NUR der "Kurze" kann durch Umrüstung auf Euro-2 gebracht werden als "Norm" und steuerlich.
Alles für den Terrano II ..... aber der Maverick ist ja baugleich .....
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
Verfasst am: 16.11.2009 10:32:11 Titel:
Der hat durch die Umschreibung auf Kombinationskraftwagen über 2800 Kg
eine neue Abgas-Einstufung bekommen :
das ist nun mal so ...... dafür wurde er dann nach LKW-Steuer versteuert ......
beim Benziner 2,4 erschließt sich mir der Grund nun nicht ..... keine 10,- € Ersparnis ......
Nach dem Entfall der LKW-Steuer wird er nun als PKW versteuert ...... aber nach der LKW-Euro-Norm ist er nun schlechter gestellt.
Also um 10 Kg ablasten und den "Kombinationskraftwagen" wieder austragen lassen und PKW wieder eintragen.
Gegebenenfalls die Federn raus und wieder auf die ursprünglichen 2510 Kg ablasten lassen.
So richtig "sattelfest" bin ich da nun aber nicht mit meinem Wissen ...... also bitte noch weitere Infos besorgen.